Der Kirchenvorstand in der Kirchengemeinde Hachenburger Land

Der Kirchenvorstand leitet die Kirchengemeinde. Er entscheidet, in welche Richtung sich die Gemeinde entwickelt. Dafür muss er handfeste Entscheidungen treffen, schließlich geht es häufig um Geld und Gebäude, um Mitarbeitende und um zahlreiche Veranstaltungen der Gemeinde.

In der neuen Organisationsform der Kirchengemeinde wird unser Kirchenvorstand bis zur Neuwahl aus allen Mitgliedern der bisherigen Kirchenvorstände bestehen, sowie unserem Verkündigungsteam. Um die Organisation straff zu halten, wird ein geschäftsführender Ausschuss ernannt. 

   
Daniel Balschmieter  Monika Becher  Heidi Benner
Jutta Boll   Angelika DobeDieter Eller   
Dietmar Engelberth  Dieter Fischer Doris Grieß  
Judith Groß  Karl-Wilhelm HeuzerothJürgen Hölzemann  
Manuela Kempf   Hans-Ulrich Klein Wolfgang Kraemer  
Marita Leukel  Rebekka MaierSandra Mies  
Sarah Mies   Hartmut MüllerHeike Nink
Heike RosenbaumDr. Wolfgang Rückert   Ursula Saynisch  
Astrid SchellenbergerTheresa ScheurenIna Hudel-Schneider   
Brigit Schnorr, Vorsitzende   Dirk Schumann Johannes Sou
Yannik Steffens, stellvertr. VorsitzenderBurkhard SteupLore Theis  
Burkhard Töllers  Melanie WaszewskiDr. Julia Weiß  
Christof Weller  Ulrike WellerManfred Wolf   
Nadja Zeiler    
Aufgaben des Kirchenvorstandes

Der Kirchenvorstand verwaltet unter anderem das kirchliche Vermögen, vertritt die Gemeinde in rechtlichen Fragen, wählt die Pfarrer und Pfarrerinnen und beschließt alle weiteren Personalangelegenheiten. Weiterhin trägt er die Mitverantwortung für die Seelsorge und die Gottesdienstgestaltung und ist gemeinsam mit den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Gemeindeleben verantwortlich. Außerdem entscheiden seine Mitglieder über die Nutzung und Vergabe von Gemeinderäumen und haben sich um den Erhalt der Kirchengebäude zu kümmern. 

Zu den Aufgaben gehört auch die sorgfältige Verwaltung aller Gelder, wie Spenden oder für die Gemeindearbeit zur Verfügung stehende Kirchensteuermittel. Dabei müssen meist erhebliche Summe treuhänderisch und korrekt verwaltet werden, der jährliche Haushaltsplan umfasst in vielen Gemeinden häufig mehrere Hunderttausend Euro. Der Kirchenvorstand ist - soweit vorhanden - verantwortlich für den Kindergarten. Außerdem soll das Leitungsgremium die Arbeit derjenigen fördern, die ehren- oder hauptamtlich für die Gemeinde tätig sind.

Demokratie von unten: Die Kirchenvorstandswahlen

Jedes evangelische Kirchenmitglied kann mitentscheiden, wer die Geschicke seiner Kirchengemeinde lenkt. Alle sechs Jahre werden in den Kirchengemeinden der EKHN die Kirchenvorstände gewählt. Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die mindestens 14 Jahre alt sind, sie erhalten eine offizielle Wahlbenachrichtigung. 

Geschäftsführender Ausschuss

N.N.