Der Kirchenvorstand leitet die Kirchengemeinde. Er entscheidet, in welche Richtung sich die Gemeinde entwickelt. Dafür muss er handfeste Entscheidungen treffen, schließlich geht es häufig um Geld und Gebäude, um Mitarbeitende und um zahlreiche Veranstaltungen der Gemeinde.
In der neuen Organisationsform der Kirchengemeinde wird unser Kirchenvorstand bis zur Neuwahl aus allen Mitgliedern der bisherigen Kirchenvorstände bestehen, sowie unserem Verkündigungsteam. Um die Organisation straff zu halten, wird ein geschäftsführender Ausschuss ernannt.
| Daniel Balschmieter | Monika Becher | Heidi Benner |
| Jutta Boll | Annette Dünschmann | Angelika Dobe |
| Dieter Eller | Dietmar Engelberth | Dieter Fischer |
| Doris Grieß | Judith Groß | Karl-Wilhelm Heuzeroth |
| Jürgen Hölzemann | Manuela Kempf | Hans-Ulrich Klein |
| Wolfgang Kraemer | Marita Leukel | Rebekka Maier |
| Sarah Mies | Sandra Mies | Hartmut Müller |
| Friedrich Neus | Heike Niepel | Heike Nink |
| Dr. Wolfgang Rückert | Ursula Saynisch | Theresa Scheuren |
| Ina Hudel-Schneider | Brigit Schnorr | Dirk Schumann |
| Volker Siefert | Yannik Steffens | Burkhard Steup |
| Lore Theis | Burkhard Töllers | Melanie Waszewski |
| Dr. Julia Weiß | Christof Weller | Ulrike Weller |
| Manfred Wolf | Nadja Zeiler |
Der Kirchenvorstand verwaltet unter anderem das kirchliche Vermögen, vertritt die Gemeinde in rechtlichen Fragen, wählt die Pfarrer und Pfarrerinnen und beschließt alle weiteren Personalangelegenheiten. Weiterhin trägt er die Mitverantwortung für die Seelsorge und die Gottesdienstgestaltung und ist gemeinsam mit den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Gemeindeleben verantwortlich. Außerdem entscheiden seine Mitglieder über die Nutzung und Vergabe von Gemeinderäumen und haben sich um den Erhalt der Kirchengebäude zu kümmern.
Zu den Aufgaben gehört auch die sorgfältige Verwaltung aller Gelder, wie Spenden oder für die Gemeindearbeit zur Verfügung stehende Kirchensteuermittel. Dabei müssen meist erhebliche Summe treuhänderisch und korrekt verwaltet werden, der jährliche Haushaltsplan umfasst in vielen Gemeinden häufig mehrere Hunderttausend Euro. Der Kirchenvorstand ist - soweit vorhanden - verantwortlich für den Kindergarten. Außerdem soll das Leitungsgremium die Arbeit derjenigen fördern, die ehren- oder hauptamtlich für die Gemeinde tätig sind.
Jedes evangelische Kirchenmitglied kann mitentscheiden, wer die Geschicke seiner Kirchengemeinde lenkt. Alle sechs Jahre werden in den Kirchengemeinden der EKHN die Kirchenvorstände gewählt. Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die mindestens 14 Jahre alt sind, sie erhalten eine offizielle Wahlbenachrichtigung.
N.N.
Kirchenvorstand Aktuell (Newsletter für KVler)
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