Der Kirchenvorstand in der Kirchengemeinde Hachenburger Land

Der Kirchenvorstand leitet die Kirchengemeinde. Er entscheidet, in welche Richtung sich die Gemeinde entwickelt. Dafür muss er handfeste Entscheidungen treffen, schließlich geht es häufig um Geld und Gebäude, um Mitarbeitende und um zahlreiche Veranstaltungen der Gemeinde.

In der neuen Organisationsform der Kirchengemeinde wird unser Kirchenvorstand bis zur Neuwahl aus allen Mitgliedern der bisherigen Kirchenvorstände bestehen, sowie unserem Verkündigungsteam. Um die Organisation straff zu halten, wird ein geschäftsführender Ausschuss ernannt. 

   
Daniel Balschmieter  Monika Becher  Heidi Benner
Jutta Boll   Annette Dünschmann  Angelika Dobe
Dieter Eller   Dietmar Engelberth  Dieter Fischer 
Doris Grieß  Judith Groß  Karl-Wilhelm Heuzeroth
Jürgen Hölzemann  Manuela Kempf   Hans-Ulrich Klein 
Wolfgang Kraemer  Marita Leukel  Rebekka Maier
Sarah Mies   Sandra Mies  Hartmut Müller
Friedrich Neus  Heike Niepel  Heike Nink
Dr. Wolfgang Rückert    Ursula Saynisch  Theresa Scheuren
Ina Hudel-Schneider   Brigit Schnorr   Dirk Schumann 
Volker Siefert  Yannik Steffens  Burkhard Steup
Lore Theis  Burkhard Töllers  Melanie Waszewski
Dr. Julia Weiß  Christof Weller  Ulrike Weller
Manfred Wolf   Nadja Zeiler   
Aufgaben des Kirchenvorstandes

Der Kirchenvorstand verwaltet unter anderem das kirchliche Vermögen, vertritt die Gemeinde in rechtlichen Fragen, wählt die Pfarrer und Pfarrerinnen und beschließt alle weiteren Personalangelegenheiten. Weiterhin trägt er die Mitverantwortung für die Seelsorge und die Gottesdienstgestaltung und ist gemeinsam mit den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Gemeindeleben verantwortlich. Außerdem entscheiden seine Mitglieder über die Nutzung und Vergabe von Gemeinderäumen und haben sich um den Erhalt der Kirchengebäude zu kümmern. 

Zu den Aufgaben gehört auch die sorgfältige Verwaltung aller Gelder, wie Spenden oder für die Gemeindearbeit zur Verfügung stehende Kirchensteuermittel. Dabei müssen meist erhebliche Summe treuhänderisch und korrekt verwaltet werden, der jährliche Haushaltsplan umfasst in vielen Gemeinden häufig mehrere Hunderttausend Euro. Der Kirchenvorstand ist - soweit vorhanden - verantwortlich für den Kindergarten. Außerdem soll das Leitungsgremium die Arbeit derjenigen fördern, die ehren- oder hauptamtlich für die Gemeinde tätig sind.

Demokratie von unten: Die Kirchenvorstandswahlen

Jedes evangelische Kirchenmitglied kann mitentscheiden, wer die Geschicke seiner Kirchengemeinde lenkt. Alle sechs Jahre werden in den Kirchengemeinden der EKHN die Kirchenvorstände gewählt. Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die mindestens 14 Jahre alt sind, sie erhalten eine offizielle Wahlbenachrichtigung. 

Geschäftsführender Ausschuss

N.N.